Schutz vor Blitzeinschlägen

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Blitzschutzsysteme - eine sinnvolle Prävention

Blitzeinschläge können durch auftretende Überspannung elektronische Geräte (Computer, DVD, TV etc.) beschädigen oder Gebäude in Brand setzen. Ein korrekt umgesetzter innerer und äusserer Blitzschutz verhindert Sach- und Personenschäden.

Rund 12 000 der 200 000 Blitze, die pro Jahr in der Schweiz einschlagen, haben Folgen. Meist sind das Brände oder andere Sachschäden.


Blitzschutzsysteme nach Norm

In der Schweiz gilt für Blitzschutzanlagen die Brandschutzrichtlinie der Vereinigung kantonaler Feuerversicherung (VKF). In der Brandschutzrichtlinie Blitzschutzanlagen des VKF wird vorgegeben, dass Blitzschutzanlagen dem Stand der Technik d. h der aktuellen Blitzschutznorm entsprechen müssen.

Die neue Blitzschutznorm SN EN 62305 umfasst:

  • Teil 1: Allgemeine Grundsätze
  • Teil 2: Risiko-Management
  • Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen
  • Teil 4: Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen

Schutz der sich auszahlt!

Am häufigsten zu Schaden kommen bei Blitzeinschlägen Computer, Fernseher und Radios. Regelmässig gibt es auch Wohnungs- und Hausbrände. Es empfiehlt sich deshalb Vorsichtsmassnahmen zu treffen, wobei eine Blitzschutzeinrichtung den besten Schutz bietet.

Gut gewartete und vorschriftsgemäss installierte Blitzschutzsysteme können Einschläge nicht verhindern, sie reduzieren jedoch mit Fang- und Ableitungen sowie Erdungen und Potentialausgleich Personen- und Gebäudeschäden. Ein Blitzschutzsystem auf Ihrem Gebäude - eine gute und sinnvolle Investition, die sich lohnt!


Aufbau von Blitzschutzsystemen

Blitzschutzsysteme bestehen aus einem Äusseren und einem Inneren Blitzschutz.

Der Äussere umfasst:

  • Fangeinrichtung
  • Ableitungen
  • Erdungsanlage


Der Innere beinhaltet:

  • Schutz-Potenzialausgleich zwischen von aussen in das Gebäude eingeführten Leitern und dem LPS
  • Schutzpotenzialausgleich zwischen gebäudeinternen Leitern und dem LPS
  • Besondere Massnahmen an Gebäuden mit feuergefährdeten Bereichen
  • Schutzmassnahmen für technische Einrichtungen
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung

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