Ihrer Sicherheit zu liebe
Seit dem 1. Januar 2002 gilt die neue Niederspannungs-Installations-Verordnung. Das heisst, Hausbesitzer, Architekten und Bautreuhänder müssen selbst für die periodische, vom Energieversorgungsunternehmen (EWL, CKW etc.) verlangte Überprüfung, oder die Abnahmekontrolle einer Neuinstallation in Gewerbe und Industrieanlagen besorgt sein. Sie sind verpflichtet, ein Kontrollbüro ihrer Wahl zu beauftragen und die Arbeit des Installateurs zu überprüfen.
Die Abteilung Installationskontrolle der Elektro Schärli AG hat die ausgebildeten Fachleute, welche eine solche Kontrolle durchführen können. Sie sind im Besitz der eidgenössischen Fachausweise und verfügen über das nötige Feingefühl für eine Kontrolle. Sollten Sie befürchten, dass wir unsere Konkurrenten (auch wir sind Installateure) in die Pfanne hauen möchten, so brauchen Sie keine Angst zu haben. Eine korrekte Installation dürfen Sie von Ihrem Installateur erwarten, bei Ungereimtheiten suchen wir eine vernünftige, aber korrekte Lösung mit tragbaren Kosten. Wir kontrollieren Ihre Installation nach den vorgegebenen Vorschriften und Richtlinien, Ihrer Sicherheit zu liebe.
Denn der elektrische Strom und alle damit verbundenen Errungenschaften der Technik sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Ob Kleinkind oder Seniorin, alle nutzen Elektrizität, sei es in Form von Licht, Kraft oder Wärme. Der Umgang damit ist unkompliziert und meistens sorglos. Die Kraft und damit auch die Gefahren von Elektrizität sind jedoch nie zu unterschätzen. Wir helfen Ihnen beim sicheren Umgang damit.
Regelmässige Kontrollen und Wartungen von Elektroinstallationen - Mit Sicherheit Mehr Freude
Alle elektrischen Anlage müssen per Gesetz von Zeit zu Zeit kontrolliert werden. Und das ist gut so - denn geprüfte Elektroinstallationen bedeuten Sicherheit für Mensch, Maschine und Gebäude.
Vorgeschriebene Kontrollperioden
Je nach Art und Verwendungszweck der elektrischen Anlage sind unterschiedlich lange Kontrollperioden vorgeschrieben.
Jedes Jahr
Baustellen und Märkte, Medizinisch genutzte Räume (Kat. 3+4), Ex-Zonen (Gas und Staub), Bundesanlagen wie Tankanlagen, Munitions- und Sprengstofflager, Benutzung mit eingeschränkten Bewilligungen (z.B. Betriebselektrikerbewilligung), Bergwerke
Alle 5 Jahre
Gewerberäume, Industrie, Labore, Tankstellen, Autoreparaturwerkstätten, Kinos, Theater, Dancing, Alters- und Kinderheime, Restaurants und Hotels, Messehallen, Hallen- und Freibäder, Schulhäuser, Kläranlagen, Tunnel, Waschanlagen, Kasernen
Alle 10 Jahre
Werkstätten, Läden, Kiosk, Museen, Kirchen, Büros, Landwirtschaft (Ställe und Scheunen), Zivilschutzanlagen und Zeughäuser, Schiffe
Alle 20 Jahre
Wohnungsbauten, Wohnungen und Häuser, Privat, Landwirtschaft (Wohngebäude)
Wie geht nun so ein Kontrollprozedere vor sich?
Nach Abschluss der Installationsarbeiten in Gewerbe- und Industrieanlagen erteilen Sie einem Kontrollbüro ihrer Wahl (vorzugsweise der Elektro Schärli AG) den Auftrag, die Installation zu inspizieren. Der beauftragte Elektro Sicherheitsberater oder Kontrolleur prüft die Neuanlage und erstellt den Sicherheitsnachweis für Sie. Dieser Rapport muss innert sechs Monaten nach Abschluss der Installationsarbeiten dem EVU eingereicht werden.
Im zweiten Fall (bei der periodischen Kontrolle) erhalten Sie vom EVU die Aufforderung, die periodische Überprüfung zu veranlassen. Danach läuft der Vorgang wie bei der Schlusskontrolle der Gewerbe- und Industriebauten ab.
Den Sicherheits-Nachweis (SiNa) bei Neubauten im Wohnbereich kann der ausführende Installateur selbst erstellen.